Statute
Statute (Auszug)
Art. 1 : Der Name der gemeinnützigen Vereinigung lautet „SCENTE asbl“.
Art. 2 : Der gesellschaftliche Zweck des Vereins besteht darin:
- einen globalen interdisziplinären wissenschaftlichen und technischen Ansatz im Bereich der Umweltgesundheit fördern;
- die Interessen von Ärzten, Zahnärzten, Sachverständigen und Laboratorien verteidigen, die zum Wohle von Patienten mit Umwelterkrankungen arbeiten, sowie Baubiologen und allen an Umweltgesundheit beteiligten Akteuren;
- Förderung und Schaffung neuer Standards oder Kennzeichnungen im Bereich Umweltverschmutzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vorsorge und Expositionsminimierung;
- Förderung von Ausbildung und Sensibilisierung von Gesundheits- und Baufachkräften sowie die breite Öffentlichkeit;
- Anerkennungskriterien entwickeln und Ausbildungen anerkennen, um ein hohes Maß an Interventionsqualität in Bezug auf Untersuchung, hautsächlich im Bereich der Innenräume, zu gewährleisten;
- Durchführung von oder Teilnahme an wissenschaftlichen Studien oder Überwachungsstudien;
- Durchführung anderer Missionen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung oder Umweltgesundheit.
Zu diesem Zweck ist es der gemeinnützigen Vereinigung erlaubt insbesondere:
- an Arbeitsgruppen und Sitzungen teilzunehmen, die sich mit Innenraumuntersuchungen, sowie Umweltgesundheit und Umweltmedizin in Europa befassen,
- die Dokumentation der Innenraumexposition und der damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen sicherzustellen;
- mit anderen Vereinen und Institutionen mit ähnlichen Zielen zusammenzuarbeiten,
- mit Fachleuten aus den betreffenden Sektoren (Gesundheit, Architektur usw.) zusammenzuarbeiten;
- Gutachten und Bewertungen durchzuführen sowie Stellungnahme zum Innenraumklima und den damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen;
- praktische Erfahrung auf diesem Gebiet anzuerkennen;
- Förderung der Erforschung des Innenraumklimas.