Statute (Auszug)

Art. 1 :   Der Name der gemeinnützigen Vereinigung lautet „SCENTE asbl“.

Art. 2 :   Der gesellschaftliche Zweck des Vereins besteht darin:

  • einen globalen interdisziplinären wissenschaftlichen und technischen Ansatz im Bereich der Umweltgesundheit fördern;
  • die Interessen von Ärzten, Zahnärzten, Sachverständigen und Laboratorien verteidigen, die zum Wohle von Patienten mit Umwelterkrankungen arbeiten, sowie Baubiologen und allen an Umweltgesundheit beteiligten Akteuren;
  • Förderung und Schaffung neuer Standards oder Kennzeichnungen im Bereich Umweltverschmutzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vorsorge und Expositionsminimierung;
  • Förderung von Ausbildung und Sensibilisierung von Gesundheits- und Baufachkräften sowie die breite Öffentlichkeit;
  • Anerkennungskriterien entwickeln und Ausbildungen anerkennen, um ein hohes Maß an Interventionsqualität in Bezug auf Untersuchung, hautsächlich im Bereich der Innenräume, zu gewährleisten;
  • Durchführung von oder Teilnahme an wissenschaftlichen Studien oder Überwachungsstudien;
  • Durchführung anderer Missionen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung oder Umweltgesundheit.

Zu diesem Zweck ist es der gemeinnützigen Vereinigung erlaubt insbesondere:

  • an Arbeitsgruppen und Sitzungen teilzunehmen, die sich mit Innenraumuntersuchungen, sowie Umweltgesundheit und Umweltmedizin in Europa befassen,
  • die Dokumentation der Innenraumexposition und der damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen sicherzustellen;
  • mit anderen Vereinen und Institutionen mit ähnlichen Zielen zusammenzuarbeiten,
  • mit Fachleuten aus den betreffenden Sektoren (Gesundheit, Architektur usw.) zusammenzuarbeiten;
  • Gutachten und Bewertungen durchzuführen sowie Stellungnahme zum Innenraumklima und den damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen;
  • praktische Erfahrung auf diesem Gebiet anzuerkennen;
  • Förderung der Erforschung des Innenraumklimas.